Gemeindegutscheine werden für GIS-befreite Harter*innen mit 30% gefördert. (Maximal 10 Stk).
Gefördert werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind und eine GIS-Befreiung vorliegt. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden und es können bis zu 10 Stück Gutscheine beantragt werden.
Ziel der Förderung ist es Harter BürgerInnen rasch und unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung durch Gemeindegutscheine zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen.
Machen Sie mit und werden Sie Energiesparpilot*in!
Die Förderaktion Energiesparpilot*in 2021 alternative Mobilitätsformen auszuprobieren wurde sehr gut angenommen und äußerst positiv bewertet. Daher wurde die Förderaktion unter Einführung eines kleinen Selbstbehalts bei der Gemeinderatssitzung am 5. April 2022 bis Ende 2024 verlängert (Die Förderaktion gilt vom 6. 4. 2022 bis zum 31. 12. 2024).
Damit soll eine Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad, auf öffentliche Verkehrsmittel und innovative Mobilitätsformen wie TIM oder GUSTmobil erzielt werden.
Die Förderung beinhaltet:
Wenn Sie sich als Harter Bürger*in gegen Influenza impfen, erhalten Sie gegen Vorlage der Impfrechnungen (Gebühr für Impfung und Beleg für Serumskauf) im Bürgerservice die Kosten bis zu maximal 20 € ersetzt. Impfstoff kann bei jeder Apotheke besorgt werden, die Impfstelle Graz bietet zusätzlich einen kostengünstigen Service an.
Der Förderzeitraum ist jedes Jahr von 1. November bis 31. März, die Einreichungen müssen jeweils bis 31. März im Gemeindeamt erfolgen.
pdf Förderrichtlinien Grippeimpfung (116 KB>)>
Impfstellen
Bei diesen unten angeführten Stellen kann man sich kostengünstig impfen lassen. Der Impfstoff kann auch selbst in Apotheken gekauft und beim Hausarzt verabreicht werden.
Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Feinstpartikeln im Harter Gemeindegebiet reduziert werden könnten. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max 250 Euro gefördert.
Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen. Die Förderung gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2022!
Gefördert werden alle tätigen und zukünftig tätigen Tagesmütter/Tagesväter, mit einer erteilten Pflegeerlaubnis für eine Wohnung oder ein Wohnobjekt, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hart bei Graz gemeldet haben und ihre Tätigkeit in der Gemeinde ausführen. Pro Haushalt kann pro Jahr ein Ansuchen für die Förderung der Tätigkeit als Tagesmutter und zu Beginn der Tätigkeit ein Ansuchen für die Förderung zur Erstinvestition gestellt werden. Weiters steht jeder Tagesmutter/jedem Tagesvater auf Anfrage eine kostenlose Windeltonne zu Verfügung.
Tagesmütter/Tagesväter, welche Ihren Wohnsitz und/oder ihren Betrieb in einer anderen Gemeinde haben, jedoch Kinder aus Hart bei Graz betreuen, haben keinen Anspruch auf eine Förderung.
Unterlagen:
pdf 20220530 Förderrichtlinie Tagesmütter (691 KB>)>
pdf 20220217 Formular Ansuchen für die Förderung als Tagesmutter und Erstinvestition 003 (219 KB>)>
Förderzeitraum: 1. Oktober 2022 - 28. Februar 2023 (für den Heizkostenzuschuss der Gemeinde & den Heizkostenzuschuss des Landes Stmk.)
Gefördert werden alle Bürger und Bürgerinnen, welche mit Stichtag 1. September mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde/in der Stmk. gemeldet sind. Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Das monatliche Haushaltseinkommen darf die festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschreiten.
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Richtwerte der jährlich vom Land Steiermark beschlossenen Richtlinien betreffend Heizkostenzuschuss.
Für 2022/2023 sind dies:
für Einpersonenhaushalte € 1.371,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.057,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 412,00
Monatsnettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12
Der Antrag ist im Gemeindeamt zu stellen.
Im Betriebskostenanteil der Wohnbeihilfe NEU ist bereits ein Heizkostenanteil inkludiert. Somit erhalten Bezieher von Wohnbeihilfe NEU des Landes Stmk. keinen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Für Harter Bürger*innen, die aus irgendeinem Grund keinen Wohnbeihilfenanspruch und dennoch ein niedriges Einkommen haben, ist ein Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 100,- pro Jahr förderbar.
Die Gemeinde Hart bei Graz gewährt für ihr Gemeindegebiet eine Förderung für personalisierte oder nicht-personalisierte Klimatickets Steiermark und Österreich.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Der Antrag kann schriftlich über ein Formular oder vor Ort im Bürgerservice eingebracht werden. Unterlagen:
Wir als Gemeinde Hart bei Graz möchten Eltern animieren, ihren Nachwuchs umweltfreundlich und günstiger als mit Wegwerfwindeln zu wickeln. Stoffwindeln werden mit € 100 gefördert. Zusammen mit dem Windelgutschein des Abfallwirtschaftsverbandes (€ 100) können somit bis zu € 200 fürdie Erstausstattung (ca. € 250-350) lukriert werden.
Die Jugendsportförderung wurde erweitert, ab sofort sind auch regelmäßige sportliche Betätigungen bei Vereinen und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Hart bei Graz haben, förderfähig. Für die Jugendsportförderung werden bis zu 100 € pro Kind ausbezahlt, für das Sommerprogramm bis zu 50 €.
Mitbringen:
Aus dem Erlös von Veranstaltungen (Sanierungsball, Grillopening usw.) und Spenden können Jahr für Jahr konkrete Projekte gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Wie stelle ich ein Ansuchen?
Wir freuen uns über Ihre Projektidee!
(Bild: die T-Shirts des Kinderchors waren eine der ersten Förderungen!)
Mit der Seniorenkarte bekommen Harter Senior*innen ab 65 Jahren zahlreiche Vergünstigungen und teilweise sogar Gratiseintritte. Die Karte können Sie sich zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt abholen. Bitte Lichtbildausweis mitbringen.
An jedem Montag von 8 bis 18 Uhr kommen Besitzer der Harter Seniorenkarte die Möglichkeit, den Wellnessbereich (Sauna und Schwimmbad) kostenlos zu nutzen.
In der Harter Bibliothek gibt es über 9.000 Bücher, die darauf warten, von Ihnen ausgeliehen zu werden. Mit der Seniorenkarte erhalten Sie eine kostenlose Jahreskarte.
Da sich die von der Gemeinde geförderten Jahreskarten des für die meisten Senioren nicht auszahlen, bekommen Sie mit der Seniorenkarte die 10 Zonen Karte des Steirischen Verkehrsverbundes um 50% günstiger (10,30 Euro statt 20,60 Euro - max. 2x jährlich möglich). Kommen Sie mit Ihrer 10 Zonen Karte ins Gemeindeamt und Sie erhalten 10,30 € bar refundiert.
Stark vergünstigte Miete des Kulturraumes/Foyers in der Kulturhalle zum Pauschalpreis von 100 € zur Feier Ihres persönlichen Jubiläums (zB. runder Geburtstag oder goldene Hochzeit etc.)
senenbildung und Frauen:
Mit der SeniorInnen-Card zahlen Sie bei verschiedenen Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen ermäßigte Eintritts- und Teilnahmegebühren.
Alle PensionistInnen ab 55 Jahren, die in Graz, Graz-Umgebung und im Bezirk Voitsberg (steirischer Zentralraum) ihren Wohnsitz haben.
Regionalmanagement Steirischer Zentralraum GmbH.
Jungferngasse 1, 8010 Graz
Tel. 0316 253860
www.zentralraum-stmk.at und bei den jeweiligen Gemeindeämtern
Antrag ausfüllen, Meldezettel, neues Passfoto
Ausstellung: € 1,50
Ausstellung und Zustellung: € 2,--
Graz-Umgebung: gratis
Sämtliche Informationen und Angebote des SeniorInnenbüros finden Sie auch auf den Internetseiten www.graz.at/SeniorInnen und www.zentralraum-stmk.at