Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Feinstpartikeln im Harter Gemeindegebiet reduziert werden könnten. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max 250 Euro gefördert.
Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen. Die Förderung gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2022!
Gemeinde Hart bei Graz
Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
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Standesamt
Immobilienverwaltung
Pachern-Hauptstraße 117
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Öffnungszeiten neu ab 3.10.2022:
Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgermeister Sprechstunde
Freitag: 14-16:30h oder nach telefon. Vereinbarung
Amtsleiterin
Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger