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Förderung für E-Fahrräder und E-Mobile

Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Feinstpartikeln im Harter Gemeindegebiet reduziert werden könnten. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max 250 Euro gefördert.

Die Anschaffung von E-Mobilen (dazu zählen E-Graf-Carello od. ähnliche E-Mobile) gilt für bewegungseingeschränkte Personen und Senioren. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch E-Autos, E-Mopeds, E-Roller, E-Scooter oder ähnliche E-Fahrzeuge.

Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen.

pdf Förderung Elektrofahrräder (256 KB)

pdf Formular Förderung E Fahrräder (193 KB)

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