Diese Förderung dient dem Ausbau der Fahrradnutzung und dadurch der Verlagerung des Verkehrs vom Auto auf das Fahrrad wodurch Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Feinstpartikeln im Harter Gemeindegebiet reduziert werden könnten. Elektrofahrräder und E-Lastenräder werden mit max 250 Euro gefördert.
Die Anschaffung von E-Mobilen (dazu zählen E-Graf-Carello od. ähnliche E-Mobile) gilt für bewegungseingeschränkte Personen und Senioren. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch E-Autos, E-Mopeds, E-Roller, E-Scooter oder ähnliche E-Fahrzeuge.
Die Anschaffung des Elektrofahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 2 Monate zurückliegen. Das Rechnungsdatum muss innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches liegen.
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