Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 2016 (GZ: ABT03-11165/2014-21)
wurde dem Steirischen Landesverband der Gehörlosenvereine (STLVGV)im Österreichischen Gehörlosenverbund (ÖGLB)
die Bewilligung erteilt eine öffentliche Haussammlung von 01. Mai bis 31. Juli 2016 im Bundesland Steiermark durchzuführen.