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Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
"Der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird."
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 — VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 1. Oktober 2018, bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.(www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Im Gemeindeamt Hart bei Graz können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse "Gemeindeamt Hart bei Graz, Johann Kampe Ring 1, 8075 Hart bei Graz" an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.