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Volksbegehren "Frauenvolksbegehren"
Vom Montag, 1. Oktober 2018 -  08:00
Bis Montag, 8. Oktober 2018 - 16:00

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

"Eine breite Bewegung tritt an, um echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen muss auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung, wirtschaftliche und politische Teilhabe: Der Stillstand der letzten Jahre muss beendet werden. Wir fordern Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer."

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 — VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 1. Oktober 2018, bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.(www.bmi.gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Im Gemeindeamt Hart bei Graz können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse "Gemeindeamt Hart bei Graz, Johann Kampe Ring 1, 8075 Hart bei Graz" an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

  • Montag, 1. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • Dienstag, 2. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
  • Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
  • Freitag, 5. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
  • Samstag, 6. Oktober 2018, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
  • Montag, 8. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.

Ort Gemeinde Hart bei Graz

mei.hartbeigraz.at

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Kontakt

Gemeinde Hart bei Graz

Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Standesamt

+43 316 491102 - 86
+43 699 15 25 70 06
ursula.haas@hartbeigraz.at

Immobilienverwaltung

Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Montag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

Amtsleiterin

Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

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