Kastration von Katzen und Katern – damit aus 2 nicht tausende werden!

cat-2083492_1920.pngUnter „Kastration“ versteht man die Entfernung der hormonproduzierenden Keimdrüsen, also der Eierstöcke der weiblichen und der Hoden der männlichen Tiere. Bei dieser Operation handelt es sich um einen Routineeingriff, den die Tiere bereits nach wenigen Tagen vollständig überwunden haben.

Der beste Zeitpunkt für die Katration ist nach Erreichen der Geschlechtsreife, also im Alter von ca. 5-6 Monaten.

Vorteile der Kastration

  • Deutlich höhere Lebenserwartung
  • Geringes Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, GEsäugetumore oder Gebärmutterentzündung bei der weiblichen Katze sowie Prostatakrebs beim Kater
  • Die Suche nach einem Fortpflanzungspartner und die damit verbundenen tagelangen Streifzüge entfallen
  • Verringertes Risiko der Infektion mit FeLV (=Leukose) oder FIV (=Katzenaids) durch den Wegfall von Paarungsbissen und Revierkämpfen
  • Wegfall von Rolligkeitssymptomen und übelriechendem Markieren
  • Keine unkontrollierte Vermehrung

Kastration von Streunerkatzen

Streunerkatzen werden eingefangen, kastrier und wieder in ihrem angestammten Revier freigelassen (trap – neuter -return) – so werden eine Vergrößerung der Katzenkolonie, die Ausbreitung von Krankheiten und die Nachbesetzung des Revieres durch ortsfremde Katzen verhindert.

Bitte bedenken Sie:

  • Werden unkastrierte Streunerkatzen gefüttert, steigt aufgrund der vorhandenen Ressourcen die Vermehrung.
  • Streunerkatzen sind sehr scheue Tiere, für die der Umgang mit Menschen Stress und Angst bedeutet – bringen Sie sie daher nicht in ein Tierheim.
  • Das Vermehrungsproblem wird durch Wegnahme der Streunerkatzenwelpen nicht gelöst. Ohne Kastration der Muttertiere tritt bald nach der Trennung von den Jungen die nächste Rolligkeit ein – eine erhöhte Geburtenrate ist die Folge.

1 + 1 = 13.000

Aus einem einzigen fortpflanzungsfähigen Katzenpaar können theoretisch innerhalb von nur fünf Jahren bis zu 13.000 Nachkommen hervorgehen.

Daher unser dringender Appell im Namen des Teirschutzes: Vermeiden Sie Katzenelend, lassen Sie Ihre Katze bzw. Ihren Kater kastrieren!

Rechtliches zum Thema Katze

Vorgaben über die tiergerechte Haltung von Katzen sowie die von Katzenhalterinnen und Katzenhaltern zu erfüllenden Mindestanforderungen sind dem Tierschutzgesetz (TSchG) sowie der 2. Tierhaltungsverordnung (2. THVO) zu entnehmen.

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden“ (2. THVO, Anl.1, Pkt. 2, Abs. 10“

Soll mit bestimmten Katzen gezüchtet werden, müssen diese nicht nur der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet, sondern auch gechippt und registriert werden:

„Meldepflichten für Haltungen, die durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2017 neu entstehen, sowie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen  (§ 24a Abs 3a) müssen bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden“ (§ 44 TSchG, Abs. 25).

Kontakt

Bei Fragen zur Kastration wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt Ihres Vertrauens.

Für Fragen und Informationen rund um das Thema Tierschutz steht Ihnen die Tierschutzombudsstelle Steiermark gerne zur Verfügung:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

A13 Umwelt und Raumordnung

Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO):

Tierschutzombudsfrau Dr.in Barbara Fiala-Köck

Stempfergasse 7, 8010 Graz

Tel.: +43 316/877-3966

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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