Leinenpflicht für Hunde
Der Hund, für Besitzer oft der „beste Freund des Menschen“ kann bei unbedarften Personen und Kindern Angst, Unsicherheit und unangenehme Gefühle auslösen. Um für alle Bürger ein gutes Miteinander zu gewähren, gilt im gesamten Gemeindegebiet die Leinenpflicht für die Vierbeiner.
Achtung: Die Nichtbeachtung dieser Verordnung kann zu einer Anzeige, einer Geldstrafe, bis - im schlimmsten Fall - hin zur Abnahme des Hundes führen.
Für Tier und Mensch: Hundekot in den Beutel
Hundekot ist im gesamten Gemeindegebiet von Hundehaltern einzusammeln. Das „Sackerl fürs Gackerl“ stellen wir an vielen Stellen in der Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Neben dem schöneren Ortsbild gibt es viele Gründe für das Aufsammeln von Hundekot. Durch die vorbildliche Entsorgung wird auch das Infektionsrisiko für Mensch und Tier reduziert. Wichtig ist, dass der Hundekot nicht nur vereinzelt, sondern immer von allen Hundehalterinnen und -haltern entfernt wird. Für viele vielleicht neu: Hundekot auf Futterwiesen kann in die Nahrungskette von Kühen, Pferden und anderen Nutztieren gelangen und zu Krankheiten führen.
Seien Sie ein Vorbild und verwenden Sie daher immer Hundekotbeutel! Diese entsorgen Sie ausnahmslos im Restmüll. Ein Entledigen der Sackerl am Wegrand oder im Gebüsch stellt eine weitere Umweltverschmutzung dar. Spaziergänger, deren Hunde im Wald ihre Notdurft verrichten, werden ebenso gebeten, die Spazierwege sauberzuhalten!
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtname!
Die Grundlage dieser Vorschriften bildet das pdf Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz, § 3b Halten von Tieren (128 KB)