wohnen DSC0286

Kanalabrechnung neu: Nun alle drei Monate

gulli-302164_1280.jpgDie Kanalabrechnung wird umgestellt. Statt einmal pro Jahr wird der Verbrauch in Zukunft alle drei Monate gemessen, die Gebühr bleibt gleich. Dadurch wird die Abrechnung genauer und Sie erhalten rascher einen Überblick über Veränderungen aufgrund eines geänderten Wasserverbrauchs. So können z.B. versteckte Rohrbrüche schneller entdeckt werden.

Abrechnungszeitraum:

  • Verbrauch des 1. Quartals – Abrechnung im 3. Quartal – Fälligkeit 15.08.
  • Verbrauch des 2. Quartals – Abrechnung im 4. Quartal – Fälligkeit 15.11.
  • Verbrauch des 3. Quartals – Abrechnung im 1. Quartal des Folgejahres – Fälligkeit 15.02.
  • Verbrauch des 4. Quartals – Abrechnung im 2. Quartal des Folgejahres – Fälligkeit 15.05.

pdf Kanalabgabenordnung 2021 (367 KB)

Kanalgebühr:

Die Gebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch, der durch den Wasserverband Grazerfeld Südost ermittelt wird. Pro Kubikmeter Wasser bezahlen Sie im Jahr 2021 € 2,97 netto. Details zur Gebühr finden Sie in der geänderten Kanalabgabenordnung, z.B. www.hartbeigraz.at.

Schwimmbadfüllung

Wenn Sie Ihr Schwimmbad nicht über den Kanal entleeren, sondern das Wasser am eigenen Grund versickern lassen, können Sie die Kubikmeter schriftlich der Abteilung Finanzen melden. Dadurch verringert sich Ihre Kanalgebühr.

Gartenwasser

Auch Ihr Gartenwasser wird nicht in den Kanal eingeleitet. Mit der Installation eines Subzählers können Sie sich einen Abzug dieser nicht in den Kanal entleerten Wassermenge garantieren.

Meldungen der Füllung des Schwimmbades bzw. des Gartenwassers (Subzählerstände) können wie gewohnt übermittelt werden. Diese werden dann bei der nächstfolgenden Vorschreibung in Abzug gebracht.

Die erste Abrechnung in Verbindung mit der neu erlassenen Kanalabgabenverordnung erhalten Sie ab dem 02.08.2021. Sollten Sie weitere Fragen zur geänderten Kanalgebührenabrechnung können Sie diese gerne an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Hart bei Graz übermitteln.

mei.hartbeigraz.at

homepage klein

Kontakt

Gemeinde Hart bei Graz

Johann Kamper-Ring 1
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Standesamt

+43 316 491102 - 86
+43 699 15 25 70 06
ursula.haas@hartbeigraz.at

Immobilienverwaltung

Pachern-Hauptstraße 117
A-8075 Hart bei Graz
+43 316 49 11 02 - 0
+43 316 49 11 02 - 79
gde@hartbeigraz.at

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bürgermeister Sprechstunde

Montag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

Amtsleiterin

Nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

Facebook Button.jpg

Newsletter