Tourismusinteressenten-Beitrag

  • Den Tourismusinteressenten-Beitrag müssen in Hart bei Graz alle Unternehmen leisten, die gemäß §2 Umsatzsteuer-Gesetz gewerblich oder beruflich in Hart bei Graz tätig sind.
  • Der Beitrag wird von der Gemeinde Hart bei Graz eingehoben und kommt dem Tourismusverband Region Graz zugute.
  • Es gilt eine Beitragsplicht.
  • Hintergrund: Die Gemeinde Hart bei Graz wurde 2024 vom Land Steiermark auf eine höhere Tourismus-Ortsklasse (C) hochgestuft. Seit 2025 hebt sie erstmals den Tourismusinteressentenbeitrag ein.

Befreiung für Kleinunternehmen: Sie sind Kleinunternehmer*in und Ihr Jahresumsatz liegt unter 55.000 Euro? Dann sind Sie vom Beitrag befreit, sofern Sie keine Umsätze von Berufsgruppen der Beitragsgruppen 1 oder 2 erzielen. Mehr dazu auf der Web­site des Lan­des Stei­er­mark


Wer muss den Beitrag zahlen?

Beitragspflichtig sind alle Unternehmer*innen, die in Hart bei Graz:

  • einen Sitz, Standort oder eine Betriebsstätte haben und
  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nach dem Umsatzsteuergesetz ausüben.

Auch wenn kein Gewinn erzielt wird, sind Sie beitragspflichtig, wenn Sie vom Tourismus profitieren – direkt oder indirekt.

Wer ist nicht beitragspflichtig?

  • Kleinunternehmer*innen ohne Umsätze aus den Beitragsgruppen 1 oder 2.
  • Kleinunternehmer*innen mit solchen Umsätzen (Beitragsgruppen 1 oder 2) sind zumindest zur Zahlung des Mindestbeitrags verpflichtet. 

Was müssen Sie tun?

Sie müssen eine Beitragserklärung bei der Gemeinde abgeben. Die Unterlage zur Abgabenerklärung wird von der Gemeinde Hart bei Graz vorbereitet und übermittelt.

Grundlage des Beitrages ist:

  • der Umsatzsteuerbescheid von 2023 (für das Beitragsjahr 2025) oder
  • falls dieser noch nicht vorliegt: die Umsatzsteuererklärung 2023.

Welche Umsätze zählen nicht?

Vom steuerbaren Umsatz können Sie abziehen:

Bei neuen Betrieben, Betriebsaufgaben oder -übernahmen gelten besondere Regelungen (§ 33 Tourismusgesetz).

Mehrere Tätigkeiten?

Sie können den Beitrag:

  • entweder getrennt pro Tätigkeit zahlen
  • oder gesamt berechnen – dann zählt die niedrigste Beitragsgruppe.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Höhe hängt ab von:

  • der Beitragsgruppe Ihrer Tätigkeit
  • Ihrem Umsatz
  • der Ortsklasse: Hart bei Graz = Ortsklasse C

Weitere Informationen


Zuständig

Formulare