Veranstaltungen müssen vom Veranstalter gemeldet bzw. angezeigt werden.Jede öffentliche Veranstaltung unter 1000 Teilnehmer*innen ist im Gemeindeamt anzumelden, unter 300 Teilnehmer*innen ist von einer Kleinveranstaltung auszugehen. Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmer*innen, für die keine gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung vorliegt (zB. im Freien) sind anzeigepflichtig, gewisse Großveranstaltungen können auch bewilligungspflichtig sein.
Fristen:
- Veranstaltungsmeldung: 2 Wochen
- Veranstaltungsanzeige: 6 Wochen
- Veranstaltungsbewilligung: 3 Monate
Veranstaltungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen
- mit über 1000 Teilnehmer*innen oder
- wenn sie sich über zwei oder mehrere Gemeindegebiete erstrecken.
Weitere Informationen:
Rechtliche Grundlagen: