Stand: 5. August 2026
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Gemeinde Hart bei Graz, Pachern-Hauptstraße 90, 8075 Hart bei Graz (im Folgenden „Gemeinde“).
2. Gewinn
Verlost werden 10 × 2 Eintrittskarten der Kategorien 2 und 3 für das Konzert „Cello & Brass“ mit Dorottya Standi und BrassBalance Sopron im Rahmen des Steirischen Kammermusikfestivals.
• Termin: Donnerstag, 20. August 2026, 19:30 Uhr
• Ort: Kulturhalle Hart bei Graz
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hart bei Graz.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bedienstete der Gemeinde Hart bei Graz sowie Mitglieder des Gemeinderates.
Je Person ist nur eine Teilnahme möglich. Mehrfachteilnahmen über verschiedene E-Mail-Adressen führen zum Ausschluss.
4. Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmezeitraum beginnt am Mittwoch, 5. August 2026, und endet am Dienstag, 11. August 2026, um 23:59 Uhr.
Die Teilnahme erfolgt über die Anmeldung zum Newsletter der Gemeinde Hart bei Graz:
1. Neuanmeldung: Wer sich im Teilnahmezeitraum erstmals zum Newsletter der Gemeinde anmeldet, nimmt automatisch am Gewinnspiel teil.
2. Bestehende Abonnentinnen und Abonnenten: Wer den Newsletter bereits bezieht, nimmt über das Gewinnspielformular auf www.hartbeigraz.at teil.
Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn sie über den Bestätigungslink in der automatisch versendeten E-Mail bestätigt wurden (Double-Opt-In). Die Bestätigung muss bis Dienstag, 11. August 2026, 23:59 Uhr, erfolgen.
Das Newsletter-Abonnement kann jederzeit – auch unmittelbar nach der Ziehung – über den Abmeldelink in jedem Newsletter widerrufen werden. Ein Widerruf nach der Ziehung hat keinerlei Auswirkung auf einen bereits zugesprochenen Gewinn.
5. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner
Die Ziehung erfolgt am Mittwoch, 12. August 2026, um 12:00 Uhr, unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch das Los bzw. mittels Zufallsgenerator aus allen gültigen Teilnahmen.
Es werden zehn Gewinnerinnen bzw. Gewinner ermittelt, die jeweils zwei Eintrittskarten erhalten. Zusätzlich werden drei Ersatzpersonen für den Fall gezogen, dass sich Gewinnerinnen oder Gewinner nicht fristgerecht melden.
6. Verständigung und Übergabe des Gewinns
Die Verständigung erfolgt Mittwoch, 12. August 2026, ab 14:00 Uhr per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
Die Gutscheine sind bis Freitag, 14. August 2026, 12:00 Uhr, im Gemeindeamt Hart bei Graz, Pachern-Hauptstraße 90, 2. Obergeschoss, abzuholen.
Meldet sich eine gewinnende Person nicht bis Freitag, 14. August 2026, 12:00 Uhr, oder wird der Gewinn nicht fristgerecht abgeholt, verfällt der Anspruch. In diesem Fall rückt eine Ersatzperson nach.
Eine Barablöse, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist nicht möglich.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Die Gemeinde behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen, Wegwerf- oder Mehrfach-E-Mail-Adressen verwenden oder sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Bereits zugesprochene Gewinne können in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden.
8. Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Gemeinde Hart bei Graz, Pachern-Hauptstraße 90, 8075 Hart bei Graz.
Verarbeitete Daten: E-Mail-Adresse, Name (sofern angegeben), Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung.
Zwecke: Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie Versand des Gemeinde-Newsletters.
Rechtsgrundlage: Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Auftragsverarbeiter: Der Newsletterversand und die Verwaltung der Anmeldungen erfolgen über den Dienstleister Brevo.
Speicherdauer: Die zur Gewinnspielabwicklung erhobenen Daten werden spätestens drei Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Daten der Gewinnerinnen und Gewinner werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Nachvollziehbarkeit der Gutscheinvergabe erforderlich ist. Die Newsletterdaten werden bis zum Widerruf des Abonnements gespeichert.
Empfänger: Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen an den genannten Auftragsverarbeiter sowie, soweit für die Einlösung der Gutscheine erforderlich, an den Veranstalter des Kammermusikfestivals.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Beschwerden können Sie bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, einbringen.
9. Verhältnis zu sozialen Netzwerken
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms (Instagram, Facebook) und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind ausschließlich an die Gemeinde Hart bei Graz zu richten.
10. Änderungen und vorzeitige Beendigung
Die Gemeinde behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu ändern oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Ein Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels besteht nicht.
11. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweise zur Veranstaltung
Für die Umwelt: Planen Sie Ihre Anreise nachhaltig – mit Öffis (Haltestelle „Pachern Zentrum“), dem Rad oder zu Fuß.
Fotohinweis: Auf der Veranstaltung werden Fotos zur Öffentlichkeitsarbeit und dauerhaften Dokumentation erstellt.
Karten außerhalb des Gewinnspiels: Eintrittskarten sind im Gemeindeamt Hart bei Graz sowie unter www.hartbeigraz.at und kammermusik.co.at erhältlich.