Die Gemeinde Hart bei Graz sucht zum ehestmöglichen Dienstantritt eine*n Mitarbeiter*-in für die Reinigung mit einem Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden (Geringfügig). Aufgabenbereiche sind insbesondere:
- Reinigungsarbeiten in den gemeindeeigenen Objekten
- Aufgaben nach Zuweisung durch den Bürgermeister, Amtsleiter oder Vorgesetzten
- Voraussichtliche Arbeitszeiten Donnerstag und Freitag von 13:00 bis 18:00, Änderungen bei wechselndem Bedarf
Allgemeine Voraussetzungen:
- Volle Handlungsfähigkeit
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung
- Teamfähigkeit
- Selbständigkeit und Verlässlichkeit
- Bereitschaft zu flexibler Dienstgestaltung
- Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgabe
- Körperliche Belastbarkeit
- Einwandfreier Leumund
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Die Anstellung erfolgt unter Berücksichtigung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2004 idgF. Der monatliche Bezug liegt nach der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze bei € 518,44 brutto.
Bewerbungen sind unter Anschluss sämtlicher Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise über abgeschlossene Ausbildungen, Dienstzeugnisse, österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaftsnach-weis, Strafregisterauszug, Führerscheinkopie) bis zum 31.01.2025 per E-Mail an die Gemeinde Hart bei Graz, Johann Kamper-Ring 1, 8075 Hart bei Graz, amtsleitung@hartbeigraz.at zu übermitteln. Es werden nur vollständige, fristgerechte Bewerbungen in das Auswahlverfahren miteinbezogen. Allfällige im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehende Kosten (z.B. Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder) werden nicht ersetzt.
Das Gemeindeamt ist vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen. Daher werden Bewerbungen, die während dieser Zeit einlangen, ab dem 07.01.2025 bearbeitet.
Gem. § 37 ff. DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet und nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses vernichtet.