Bürger*innenfragestunde: Sie sind am Wort

Sie haben Fragen an den Gemeinderat? Senden Sie Ihre Fragen und Anliegen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, diese werden vom Gemeinderat vor der nächsten Sitzung beantwortet! Sie haben auch direkt die Möglichkeit, Ihre Anliegen vor der Gemeinderatssitzung zu präsentieren.

Regeln:

  1. Das Thema muss in den eigenen Wirkungsbereich des Gemeinderates der Gemeinde Hart bei Graz fallen.
  2. Vor der Sitzung des Gemeinderates darf maximal zu zwei unterschiedlichen Themen gesprochen werden.
  3. Die Redezeit pro Thema beträgt maximal 10 Minuten.
  4. Pro Thema darf es nur eine*n Redner*in geben.
  5. Ein Redner darf nicht zu zwei Themen in einer Bürger*innenfragestunde sprechen.
  6. Die Anmeldung zur Bürger*innenfragestunde muss spätestens 10 Tage vor der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderats per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
  7. Der*m Redner*in ist vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen, dass die Anmeldung unzulässig ist, wenn entweder das Thema in den nichtöffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung fällt, oder innerhalb der vorhergehenden 24 Monate das Thema mit demselben inhaltliche Begehren bereits dem Gemeinderat vorgetragen wurde oder der Gemeinderat im selben Zeitraum dazu bereits einen Beschluss gefasst hat.
    Das gleiche gilt, wenn andere Punkte der Rahmenbedingungen für die Bürger*innenfragstunde nicht eingehalten werden, insbesondere wenn die notwendigen Einwilligungen und Bestätigungen nicht vorliegen.
  8. Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat über unzulässige Anmeldungen in der nächsten Sitzung zu berichten.
  9. Ist die Anmeldung zulässig, wird die*der Redner*in vom Bürgermeister schriftlich darüber informiert, in welcher Sitzung des Gemeinderats der Vortrag zum Thema erfolgen kann. Direkt nach dem Vortrag stehen pro im Gemeinderat vertretener Wahlpartei einem Gemeinderat, sowie jedem „wilden“ Gemeinderat, das Recht zu, die*dem Redner*in eine Frage zum vorgetragenen Thema zu stellen. Nach Stellung aller Fragen, darf
    die*der Redner*in antworten und stehen ihm dafür insgesamt maximal 10 Minuten zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die Beantwortung der gestellten Fragen, entscheidet der Gemeinderat ohne Beratung über Antrag des Bürgermeisters, in welchem Fachausschuss das Thema weiter behandelt werden soll und in dem eine eingehende Diskussion des Themas, auch unter Heranziehung der zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung, erfolgen soll.
  10. Die*der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses hat die*den Redner*in als Auskunftsperson zu laden.
  11. Der Ausschuss hat eine konkrete und in jede Richtung frei formulierte Empfehlung zum vorgetragenen Thema an den Gemeinderat zu erarbeiten, welche in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung vorzulegen ist.
  12. Die Erarbeitung und die Beschlussfassung der Empfehlung an den Gemeinderat haben ohne Anwesenheit der*des Redners*in zu erfolgen.
  13. Der gefasste Beschluss des Gemeinderates zum Thema ist der*dem Redner*in schriftlich vom Bürgermeister zur Kenntnis zu bringen.

 

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Montag: 13:00 Uhr - 16:00 Uhr nach telefon. Vereinbarung mit Fr. Alexandra Zugger

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