Abstimmungskonferenz Bürgerbeteiligung Mei HART.

20230614 Abstimmungskonferenz A1

Am 14. Juni um 19.00 Uhr trafen sich in der Kulturhalle in Hart bei Graz interessierte und engagierte Harter Bürger*innen und legten die nächsten wichtigen Entwicklungsschritte für die Gemeinde fest.

Mei HART. Unsere Zukunft. Unter diesem Titel hat die Gemeinde vor einem Jahr Bürger*innen eingeladen, gemeinsam die Zukunft der Gemeinde zu gestalten. Zuerst bei der Bürgerversammlung, dann mit einer Online-Karte und einem Fragebogen. Im Herbst gingen die Fachplaner*innen ins Detail und haben mit Ortsteilspaziergängen und Konferenzen die lokalen Gegebenheiten genau diskutiert, außerdem hat die Gemeinde Gespräche mit Wirtschaft und Landwirtschaft geführt.

Die Fachplaner*innen haben die wichtigsten Thesen und Ziele aus dem bisherigen Beteiligungsprozess zusammengefasst:

  • Verkehr und Mobilität
    • Mobilitätswende
    • Erreichbarkeit für Wirtschaft und Bevölkerung
    • Wohnqualität durch geänderte Mobilität
  • Naturraum und Umwelt
    • Erhaltung von Freiräumen
    • Baulandwidmungen beschränken
    • grüne Flächen für Sport und Freizeit
    • mehr Wege für Fußgänger*innen
    • Anpassung an Klimawandel
    • Förderung der Artenvielfalt
  • Raumplanung und Siedlungsentwicklung
    • Achtsamer Umfang mit gebauter Umwelt
    • Fehlentwicklungen bei Erweiterung bestehender Strukturen vermeiden
    • Nutzung von Baulandreserven
    • Nutzung des Bodens: Soll von Überlegungen des Gemeinwohls bestimmt werden
    • Qualitätsvolle Verdichtung in Zentren, maßvolle Verdichtung in anderen Gemeindegebieten.

    Das ÖEK soll nicht im stillen Kämmerlein beschlossen werden, denn es hat weitreichende Folgen, die alle betreffen. Das ÖEK ist wichtig und alle können die großen Entwicklungsziele mitbestimmen. Den Harter*innen ist es nicht egal, wie ihre Gemeinde in Zukunft aussehen wird. Über tausend Harter*innen nutzten bereits die Chance, auf Augenhöhe bei den unterschiedlichen Beteiligungsformaten mitzureden.

Rückblick / Dokumentation

Auf der eigens dafür eingerichteten Website steht umfangreiches Dokumentationsmaterial der verschiedenen Beteiligungsformaten zur Verfügung:

Was ist das Örtliche Entwicklungskonzept?

Das ÖEK definiert die Raumordnung auf Gemeindeebene und gewährleistet damit die vorausschauende Gestaltung unseres Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohls. Das ÖEK ist auch die rechtlich verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.

 

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