Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsverordnung

13.07.2023

Nach dem Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz hat der Gemeinderat die Höhe auf 10 € pro m² Nutzfläche festgelegt. Abgabepflichtig sind die Eigentümer der Wohnungen, bei der Zweitwohnsitzabgabe sind die Inhaber*innen (Mieter*innen, Pächter*innen) zur  Abgabeleistung verpflichtet. Details erfahren Sie in der Verordnung.