Verordnung Grünflächen, Freiflächen und Einfriedungen

09.06.2023


Versiegelung, Begrünung

Zäune

lattenzaun

Zäune waren die ersten Manifestationen der Landnahme. Aus der Allmende wurde Privateigentum. Zäune und Einfriedungen sind auch die ersten wahrnehmbaren und eine der prägendsten Objekte, die das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild ausmachen. Einfriedungen behindern Sichtverbindungen und beeinflussen die Wahrnehmung auch auf der Gefühlsebene. Harte glatte Oberflächen mit kühlen Farben wirken steril und wenn die Höhe zusätzlich den Blick in die Ferne behindert entsteht schnell das Gefühl, sich eingesperrt in einem Tunnel zu befinden. Die Konsumation der Landschaft wird nicht nur eingeschränkt, sondern auch verändert. Natürliche Materialien mit warmen natürlichen Farben sind seit langer Zeit fester Bestandteil unsere Kultur. Auch die Fauna ist durch unüberwindbare Hindernisse in ihrem Lebensraum beeinträchtigt. Ebenso wird die Luftzirkulation stark durch Einfriedungen beeinflusst und dadurch natürlich auch das Mikroklima verändert. Einfriedungen können Luftströmungen behindern und Leewirbel verursachen und so die Luftschadstoffbelastung erhöhen. Diesem Umstand trägt auch das Landesstraßenverwaltungsgesetz (§ 26 Abs. 4 Stmk. LStVG) Rechnung.

Die Gesetze (Baugesetz, Landesstraßenverwaltungsgesetz, etc.) regeln den wesentlichen Teil, der für die Errichtung der Einfriedungen als Mindestvoraussetzungen einzuhalten sind. Das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild hat die Gemeinde selbst zu regeln und kann dies in Form einer Verordnung auch tun. Dies dient dem Erhalt einer ansprechenden und einsehbaren Kulturlandschaft.

Ziel dieser Verordnung ist es, die Lebensqualität der Bewohner und die Verkehrssicherheit sicherzustellen, Lebensräume von Tieren nicht zu zerschneiden sowie das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild zielgerichtet zu entwickeln.