Trennpflicht für Gipsabfälle

Veröffentlichungsdatum13.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienStartseite
Gipskarton

Die am 1. April 2025 in Kraft getretene Recyclinggips-Verordnung schreibt vor, dass Gipsabfälle getrennt von Bauschutt gesammelt und entsorgt werden müssen. 


Beim Altstoffsammelzentrum steht ab der kommenden Sperrmüllsammlung (16.5.) ein eigener Container dafür bereit!


Was bedeutet das konkret?
+ Getrennte und trockene Sammlung von Gipsabfällen direkt bei der Anfallstelle (z. B. auf der Baustelle und Sammelzentrum).
+ Keine Vermischung mit anderen Bau- und Abbruchabfällen.
+ Frei von Schadstoffen wie z. B. Asbest oder Mineralwolle.

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