Wissenswertes über Haustiere

Haustiere sind für uns nicht nur Mitbewohner, sondern auch Familienmitglieder, Spielkameraden, Aufpasser, gute Zuhörer und häufig sogar ein Kinderersatz. Sie begleiten uns durch den Alltag. Wenn wir einmal traurig sind, stehen uns vor allem Hunde und Katzen treu zur Seite. Sie kuscheln sich an uns, fordern uns zum Spielen heraus und schenken uns ihr vollstes Vertrauen. Schnell entsteht eine enge Beziehung zwischen Mensch und Tier und ein Leben ohne den tierischen besten Freund ist kaum noch vorstellbar.

Allerdings bringt die Anschaffung eines tierischen Mitbewohners auch viele Verpflichtungen mit sich, denen Halter*innen nachkommen müssen. 

§ 3b des steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz: Halten von Tieren

(1) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

(2) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

(3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

(4) In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

(5) Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.

(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde.

(7) Halterinnen/Halter von Hunden haben für diese eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von 725.000 Euro abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

(8) Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950.

(9) Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über den Hundekundenachweis zu erlassen. Die Verordnung hat jedenfalls zu enthalten:
1. die Ausbildungsberechtigung
2. die Dauer der Ausbildung
3. die wesentlichen Ausbildungsinhalte
4. die Kosten für die Ausbildung
5. Form und Inhalt des Hundekundennachweises sowie Ausnahmen von der Verpflichtung, einen Hundekundenachweis zu erbringen.

Hundehaltung

Hunde gelten als die besten Freunde des Menschen. Sie sind treu, loyal und lieben es Zeit mit ihren Besitzer*innen zu verbringen. Sind sie einmal Teil der Familie, verschenken sie ihr Herz und stehen ihren Menschen in guten, wie in schlechten Zeiten immer treu zur Seite. Ein Hund braucht allerdings auch sehr viel Aufmerksamkeit und ihn solltet ihr euch deswegen nur dann ins Haus holen, wenn ihr genügend Zeit für ihn habt.
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten.
Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" auf oesterreich.gv.at.

  • Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. 
  • Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. 
  • Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
    Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung.

Benimmregeln beim Auslauf

Jeder Hund muss die Möglichkeit haben, seine Bewegungsbedürfnisse zu befriedigen. Beim täglichen Auslauf gilt es aber auch, Rücksicht auf seine Umwelt zu nehmen und Verordnungen zu beachten, wie zum Beispiel die Leinenpflicht.

Leinenpflicht:

Der Hund, für Besitzer*innen oft der „beste Freund des Menschen“, kann bei unbedarften Personen und Kindern Angst, Unsicherheit und unangenehme Gefühle auslösen. Um für alle Bürger*innen ein gutes Miteinander zu gewähren, gilt im gesamten Gemeindegebiet die Leinenpflicht. Neben der Tatsache, dass Hunde oft schlecht erzogen sind, kommt noch hinzu: nicht alle Menschen mögen Hunde. Manche haben sogar Angst vor Hunden, ganz egal, wie groß sie sind. Besonders Kinder erschrecken leicht.
Daher der Appell an alle Hundebesitzer*innen:

  • Denken Sie daran, was Ihr Hund ohne Leine anrichten bzw. was ihm passieren kann, wenn Sie ihn unkontrolliert ohne Leine laufen lassen.
  • Gehen Sie mit Ihrem Hund in die Hundeschule!

ACHTUNG: Die Nichtbeachtung dieser Verordnung kann zu einer Anzeige, einer Geldstrafe, und im schlimmsten Fall bis hin zur Abnahme des Hundes führen.

Für Tier & Mensch: Hundekot in den Beutel

Hundekot ist im gesamten Gemeindegebiet von Hundehalter*innen einzusammeln. 
Das „Sackerl fürs Gackerl“ stellen wir an vielen Stellen in der Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Neben dem schöneren Ortsbild gibt es viele Gründe für das Aufsammeln von Hundekot. Durch die vorbildliche Entsorgung wird auch das Infektionsrisiko für Mensch und Tier reduziert. Hundekot auf Futterwiesen kann in die Nahrungskette von Kühen, Pferden und anderen Nutztieren gelangen und zu Krankheiten führen.
Wichtig ist, dass der Hundekot nicht nur vereinzelt, sondern immer von ALLEN Hundehalter*innen entfernt wird. 

  • Seien Sie ein Vorbild und verwenden Sie daher immer Hundekotbeutel! Diese entsorgen Sie ausnahmslos im Restmüll. Ein Entledigen der Sackerl am Wegrand oder im Gebüsch stellt eine weitere Umweltverschmutzung dar. Spaziergänger, deren Hunde im Wald ihre Notdurft verrichten, werden ebenso gebeten, die Spazierwege sauber zu halten.
  • Wussten Sie, dass Haustierkot nicht in den Biomüll gehört?
    Der Biomüll aus Graz-Umgebung wird von landwirtschaftlichen Kompostierbetrieben zu hochwertiger Erde verarbeitet. Die möglicherweise im Kot enthaltenen Krankheitserreger, Parasiten oder Medikamentenrückstände beeinträchtigen die gute Qualität des Kompostes.

    Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtname!

Hundeschule & Anti-Giftköder-Training 

Martin Rütter.jpgDie große Angst vor Giftködern 
Was wir nach Rückfrage bei diversen Tierärzten*Tierärztinnen und der Presse wissen, ist, dass in den letzten Jahren die Anzahl an durch Giftköderanschläge verstorbenen Hunden gestiegen ist. Eines der grundlegenden Probleme ist, dass viele Verdachtsfälle nicht gemeldet (z. B. zur Anzeige bei Tierschutzorganisationen oder der Polizei gebracht werden) und systematisch aufgezeichnet, sondern lediglich in sozialen Medien verbreitet werden. Diese unkritische mediale Ausbreitung schürt Ängste und führt dazu, dass jeder herrenlose Wurstsemmelrest am Wegrand als vermeintlich vergiftet im Internet geteilt wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man an „Hot Spots“ (öffentlichen Orten, an denen vermehrt Hunde anzutreffen sind) natürlich umsichtiger sein sollte und auch unmittelbare Vorsichtsmaßnahmen treffen kann.

Alle Strategien und Übungstipps zum Thema "Giftköder" Kurse und vieles mehr, finden Sie unter https://www.martinruetter.com/graz-steiermark/

Hundeschule

Gehen Sie mit Ihrem Hund in die Hundeschule und machen Sie die Begleithundeprüfung bzw. den Hundeführerschein! Unter professioneller Anleitung und im Austausch mit anderen Hundebesitzer*innen ist es möglich, eine solide Grundausbildung zu absolvieren. Bitte achten Sie darauf, dass es geprüfte Hundetrainer*innen sind.


Die große Angst vor Giftködern 

Was wir nach Rückfrage mit diversen Tierärzt*innen und aus der Presse wissen, ist, dass in den letzten Jahren die Anzahl an durch Giftköderanschläge verstorbenen Hunden gestiegen ist. Eines der grundlegenden Probleme ist, dass viele Verdachtsfälle nicht gemeldet (z. B. zur Anzeige bei Tierschutzorganisationen oder der Polizei gebracht werden) und systematisch aufgezeichnet, sondern lediglich in sozialen Medien verbreitet werden. Diese unkritische mediale Ausbreitung schürt Ängste und führt dazu, dass jeder herrenlose Wurstsemmelrest am Wegrand als vermeintlich vergiftet im Internet geteilt wird.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man an „Hot Spots“ (öffentlichen Orten, an denen vermehrt Hunde anzutreffen sind) natürlich umsichtiger sein sollte und auch unmittelbare Vorsichtsmaßnahmen treffen kann.

Alle Strategien und Übungstipps zum Thema „Giftköder“-Kurse und vieles mehr, finden Sie unter https://www.martinruetter.com/graz-steiermark/

Katzen

Die Katze ist das beliebteste Haustier in Österreich. Entgegen der häufigen Annahme, die Haltung einer Katze sei weniger anspruchsvoll als die eines Hundes, sind ihre Haltungsanforderungen nicht zu unterschätzen. Katzen benötigen tägliche Pflege und Fürsorge, und das ein ganzes Katzenleben – bis zu 20 Jahre – lang. Außerdem sind sie auch eigenwillige Haustiere: Manchmal sind sie unnahbar und kratzbürstig, dann wieder verschmust und verspielt.

Kastration von Katzen und Katern – damit aus 2 nicht tausende werden!

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Unter „Kastration“ versteht man die Entfernung der hormonproduzierenden Keimdrüsen, also der Eierstöcke der weiblichen und der Hoden der männlichen Tiere. Bei dieser Operation handelt es sich um einen Routineeingriff, den die Tiere bereits nach wenigen Tagen vollständig überwunden haben. Der beste Zeitpunkt für die Kastration ist nach Erreichen der Geschlechtsreife, also im Alter von ca. 5-6 Monaten.

Vorteile einer Kastration
  • Deutlich höhere Lebenserwartung
  • Geringes Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore oder Gebärmutterentzündung bei der weiblichen Katze sowie Prostatakrebs beim Kater
  • Die Suche nach einem Fortpflanzungspartner und die damit verbundenen tagelangen Streifzüge entfallen
  • Verringertes Risiko der Infektion mit FeLV (=Leukose) oder FIV (=Katzenaids) durch den Wegfall von Paarungsbissen und Revierkämpfen
  • Wegfall von Rolligkeitssymptomen und übelriechendem Markieren
  • Keine unkontrollierte Vermehrung

Bei Fragen zu Kastration wenden Sie sich an den Tierarzt bzw. die Tierärztin Ihres Vertrauens.
Für Fragen und Informationen rund um das Thema Tierschutz steht Ihnen die Tierschutzombudsstelle Steiermark gerne zur Verfügung:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A13 Umwelt und Raumordnung
Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO):
Tierschutzombudsfrau Dr.in Barbara Fiala-Köck
Stempfergasse 7, 8010 Graz
Tel.: +43 316/877-3966
E-Mail: 
tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at