Bauverfahren in der Gemeinde Hart bei Graz

Jeder bauliche Eingriff beeinflusst automatisch seine Umgebung und damit das Bild unserer Orte und Landschaften, Bauen bzw. Gestaltung sind daher eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses und keine Privatangelegenheit.


Wie komme ich zu einer Baubewilligung?

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Vor einem Antrag können Sie als Bauwerber*in eine Bauberatung in Anspruch nehmen, entweder im Bauamt oder über den BauKulturBeirat. Diese Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Bauvorhaben frühzeitig zu besprechen und eventuelle Fragen oder Unsicherheiten zu klären. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihr Projekt den geltenden Vorschriften und Richtlinien entspricht und eventuelle Probleme bereits im Vorfeld identifiziert und gelöst werden. Ein Antrag ist jedoch auch ohne vorherige Bauberatung möglich, was jedoch nicht empfohlen wird.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, beginnt das Bauamt mit der Prüfung Ihres Vorhabens. In dieser ersten Phase der Prüfung wird der Antrag auf seine Vollständigkeit und inhaltliche Korrektheit hin überprüft. Sollte das Bauamt dabei Mängel oder Unklarheiten feststellen, erteilt es Ihnen möglicherweise einen ersten Verbesserungsauftrag. Dieser Auftrag enthält konkrete Hinweise und Aufforderungen zur Nachbesserung oder Ergänzung Ihres Antrags, um die notwendigen Anforderungen zu erfüllen.

In einem weiteren Schritt kann das Bauamt, falls nötig, den BauKulturBeirat und Sachverständige zur detaillierten Prüfung Ihres Projektes hinzuziehen. Der BauKulturBeirat besteht aus Expert*innen, die insbesondere auf die architektonische und gestalterische Qualität von Bauvorhaben achten. Die hinzugezogenen Sachverständigen überprüfen technische Aspekte und die Einhaltung spezifischer Fachnormen. Nach dieser eingehenden Prüfung erteilt das Bauamt einen zweiten Verbesserungsauftrag, der weitere notwendige Anpassungen und Ergänzungen beschreibt. Begleitet wird dieser Auftrag von einer behördlichen Mitteilung, die Sie über den Stand des Verfahrens und die nächsten Schritte informiert.

Im sogenannten vereinfachten Verfahren kann die Baubewilligung durch die Unterschriften der Anrainer*innen erteilt werden. Hierbei müssen die unmittelbaren Nachbar*innen des Baugrundstücks schriftlich ihr Einverständnis zum Bauvorhaben erklären. Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden, kann das Bauamt die Baubewilligung ohne weitere Verhandlungen ausstellen.

Sollten jedoch nicht alle Anrainer*innen ihre Zustimmung erteilen oder sollten Unterschriften fehlen, kommt es zu einer Bauverhandlung. Bei dieser Verhandlung haben die Nachbar*innen die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben. Diese Einwendungen werden im Rahmen der Verhandlung geprüft und abgewogen, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Nach Abschluss der Bauverhandlung entscheidet das Bauamt über die Erteilung der Baubewilligung unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen und der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.