Wählen im Wahl-Lokal am 24. November 2024
Wenn Sie keine Wahlkarte haben, gehen Sie am Wahltag einfach in Ihr Wahl-Lokal in Ihrer Gemeinde. Wo Ihr Wahl-Lokal ist, erfahren Sie aus der amtlichen Wahl-Information.
Sie bekommen diese etwa 4 Wochen vor der Wahl mit der Post. Die Wahl-Information ist kein Ausweis.
Was müssen Sie im Wahl-Lokal tun?
- Am 24. November 2024 gehen Sie in Ihr Wahl-Lokal.
- Im Wahl-Lokal nennen Sie Ihren Namen, Ihre Wohn-Adresse und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, ein Behinderten-Ausweis oder ein Führerschein.
- Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.
- Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
- Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
- Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.
- Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
- Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl-Behörde. Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können. Daneben sind Kreise, wo Sie eine Partei ankreuzen können.
Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.
Neben den Namen und Kreisen der Parteien ist ein freies Feld, für die Vorzugs-Stimme vom Wahlvorschlag. Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei, die Sie wählen. Sie können eine Vorzugs-Stimme vergeben, Sie müssen
aber nicht. Durch Ihre Vorzugs-Stimme können Sie eine Person vorreihen. Wenn diese Person genug Stimmen bekommt, kann es sein, dass sie vor einer anderen Person in den Landtag kommt. Insgesamt können Sie bei der Landtagswahl eine Vorzugsstimme vergeben.
Für die Vergabe einer Vorzugs-Stimme können Sie den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers oder deren bzw. dessen Reihungsnummer einsetzen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Vorzugsstimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.