Landtagswahl 2024

Ein Gemälde an einer Wand

Am 24.11.2024 fand die Landtagswahl statt. Der steirische Landtag ist in jenen Bereichen, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind, zur Gesetzgebung berufen. Er wählt und kontrolliert die Landesregierung. Derzeit besteht er aus 48 Landtagsabgeordneten. Für die Landtagswahl wird die Steiermark in vier Wahlkreise geteilt. Hart bei Graz gehört zum Wahlkreis 1.

Die Landtagswahl 2024 in Hart bei Graz

Die Wahllokale

In Hart bei Graz gibt es vier Wahllokale für die Sprengel 1-6.

  • Gemeindeamt - Gemeindesaal, Johann Kamper-Ring 3 (Sprengel 1)
  • Kulturhalle, Pachern-Hauptstraße 97 (Sprengel 2 & 3)
  • Sportzentrum, Gymnastiksaal, Pachern-Hauptstraße 94 (Sprengel 4)
  • Marienhalle, Rupertistraße 80 (Sprengel 5-6)

Die Wahllokale sind in Hart bei Graz von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind zum Stichtag der Wahl in Hart bei Graz 4111 Personen. 

Kundmachungen zur Wahl

Alle Kundmachungen finden Sie auf unserer Amtstafel.

Sprengelübersicht

Sprengelübersicht in Hart bei GrazDie Sprengel der Gemeinde Hart bei GrazJede Adresse in Hart bei Graz ist einem der sechs Wahlsprengel zugeordnet. Auf Ihrer Wahlinformation finden Sie die Sprengelnummer. Vor allem bei Wahllokalen, in denen mehrere Sprengel wählen (Kulturhalle, Marienhalle) ist diese Information wichtig.

Wahlsprengel 1 (Gemeindeamt)

  • Am Reitergrund     1 - 12
  • Bierbaumstraße     1 - 50
  • Eisweg     7
  • Gewerbepark    7b
  • Harter Süd Straße    2, 12 
  • Industriestraße    13
  • Johann Kamper-Ring     2 - 8
  • Mondscheinstraße     1 - 10
  • Pachern-Hauptstraße     1 - 64
  • Pachernweg    101a - 111
  • Reinhard Machold-Str.     1 - 61
  • Steinkläublweg     1 - 12

Wahlsprengel 2: Kulturhalle Hart West

  • Am Föhrengrund     1 - 15
  • Am Schloßhang     1 - 27
  • Fasangasse     2 - 46
  • Lindenstraße     7 - 80
  • Pachernweg     11 - 57a
  • Paul Anton Keller-Weg     3 - 34
  • Reintalstraße     1 - 131
  • Ringsteinerweg     1 - 60

Wahlsprengel 3: Sportzentrum Hart Mitte        

  • Am Pichlergrund     6 - 29
  • Am Rieglergrund     2 - 22
  • Badstraße     11 - 66
  • Emil Coue-Gasse     5 - 6
  • Erlenweg     2 - 12
  • Gottlieb Kotek-Gasse     2 - 28
  • Grabnerweg     1 - 16
  • Hahnhofweg     1 - 30
  • Hans Resel-Gasse     8 - 50
  • Holzerhofsraße     10 - 69
  • Josef Hartmann-Gasse     1 - 28
  • Josefine Pacher-Weg     11 - 30
  • Karl Temm-Gasse     1 - 13
  • Koglbauerweg     2 - 12
  • Pachern-Hauptstraße     72 - 177
  • Pachernbergweg     1 - 33
  • Schulgasse     1 - 19
  • Wöblingerstraße     1 - 21

Wahlsprengel 4: Kulturhalle Hart Ost        

  • Alois Fleck-Gasse     1 - 13
  • Am Brühlwald     2 - 17a
  • Am Rehgrund     3 - 15
  • Am Wintergrund     1 - 9
  • Bergwirtstraße     1 - 54
  • Kaltenbachweg     1 - 33
  • Kaltenbergstraße     11 - 61
  • Pachern-Hauptstraße     179 - 225
  • Sonnenweg     7 - 10
  • Weidenweg     1 - 22
  • Wiesenweg     2 - 18

Wahlsprengel 5: Marienhalle Ragnitz      

  • Am Steinergrund     13 - 40
  • Angermayrstraße     1 - 62
  • August Kispel-Gasse     21 - 44
  • Dominikanergasse     1 - 33
  • Ganghoferweg     1 - 11
  • Haberwaldgasse     3 - 57
  • Hans Klöpfer-Gasse     1 - 23
  • Hohenweg     1 - 2
  • Jakob Wohlgemut-Gasse     1 - 21
  • Josef Lanner-Gasse     1 - 11
  • Karl Binder-Gasse     1 - 51
  • Peter Rosegger-Straße     1 - 70a
  • Quergasse     6 - 19
  • Ragnitzstraße     330 - 330b
  • Rothweg     3 - 17
  • Stiegenweg     3 - 10
  • Waldgasse     1 - 17

Wahlsprengel 6: Marienhalle Hohenrain    

  • Buchenhain     3 - 10
  • Franz Bschaiden-Höhe     4 - 18
  • Hahnhofweg     38 - 54
  • Hangweg     1 - 16
  • Holzerhofstraße     71 - 149
  • Kirschengasse     1 - 22
  • Petersbergenstraße     126 - 228
  • Raiffeisengasse     3 - 17
  • Rastbühlstraße     1 - 192
  • Rupertistraße     1 - 126
  • Teichweg     1 - 13

Wie wähle ich?

Wählen im Wahl-Lokal am 24. November 2024

Wenn Sie keine Wahlkarte haben, gehen Sie am Wahltag einfach in Ihr Wahl-Lokal in Ihrer Gemeinde. Wo Ihr Wahl-Lokal ist, erfahren Sie aus der amtlichen Wahl-Information.
Sie bekommen diese etwa 4 Wochen vor der Wahl mit der Post. Die Wahl-Information ist kein Ausweis.

Was müssen Sie im Wahl-Lokal tun?

  • Am 24. November 2024 gehen Sie in Ihr Wahl-Lokal.
  • Im Wahl-Lokal nennen Sie Ihren Namen, Ihre Wohn-Adresse und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, ein Behinderten-Ausweis oder ein Führerschein.
  • Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.
  • Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
  • Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
  • Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.
  • Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
  • Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl-Behörde. Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können. Daneben sind Kreise, wo Sie eine Partei ankreuzen können.

Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.

Neben den Namen und Kreisen der Parteien ist ein freies Feld, für die Vorzugs-Stimme vom Wahlvorschlag. Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei, die Sie wählen. Sie können eine Vorzugs-Stimme vergeben, Sie müssen
aber nicht. Durch Ihre Vorzugs-Stimme können Sie eine Person vorreihen. Wenn diese Person genug Stimmen bekommt, kann es sein, dass sie vor einer anderen Person in den Landtag kommt. Insgesamt können Sie bei der Landtagswahl eine Vorzugsstimme vergeben. 

Für die Vergabe einer Vorzugs-Stimme können Sie den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers oder deren bzw. dessen Reihungsnummer einsetzen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Vorzugsstimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.

Wahlkarte und vorgezogene Stimmabgabe

Sie haben am Termin keine Zeit? Sie können:

Die Wahlkarte können Sie in jeden Postkasten werfen oder bei jedem Wahllokal in Ihrem politischen Bezirk (z.B. GU) abgeben.

Weitere Infos

Bei der Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer am Stichtag (23. September) seinen Hauptwohnsitz in der Steiermark hatte, österreichischer Staatsbürger ist und spätestens am Wahltag (24. November) das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind österreichische Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark (Stichtag 23. September), wenn sie spätestens am Tag der Landtagswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (24. November 2024) ihren 16. Geburtstag feiern. 

Links:


Wahlbeteiligung

24.11.2024 24.11.2019 +/-
Wahlberechtigte 4.111 3.994 +117
Abgegebene Stimmen
2.85869,52%
2.09652,48%
+762
...davon gültige 2.848 2.087 +761
...davon ungültige 10 9 +1

Wahlergebnis

Wählergruppe Datum Stimmen +/- Anteil +/-
ÖVP 2024 720 +63 25,28% -6,20%
2019 657 31,48%
SPÖ 2024 600 +217 21,07% +2,72%
2019 383 18,35%
FPÖ 2024 745 +404 26,16% +9,82%
2019 341 16,34%
Grüne 2024 327 -75 11,48% -7,78%
2019 402 19,26%
KPÖ 2024 120 +10 4,21% -1,06%
2019 110 5,27%
NEOS 2024 290 +96 10,18% +0,89%
2019 194 9,30%
KFG 2024 5 0,18%
Keine Vergleichsdaten vorhanden
MFG 2024 12 0,42%
Keine Vergleichsdaten vorhanden
DNA 2024 29 1,02%
Keine Vergleichsdaten vorhanden

Stimmverteilung

  • ÖVP720
  • SPÖ600
  • FPÖ745
  • Grüne327
  • KPÖ120
  • NEOS290
  • KFG(korruptionsfreie Bürgerliste - Team Claudia Schönbacher)5
  • MFG(MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte)12
  • DNA29