Gemeinderatswahl 2025

Hart bei Graz Ortsschild

Unser Gemeinderat wird am Sonntag, dem 23. März 2025 neu gewählt. Der Gemeinderat ist das oberste Organ in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, er wählt den Bürgermeister sowie den Vorstand und beschließt das Budget. In Hart bei Graz besteht er aus 25 Gemeinderät*innen. Für die Gemeinderatswahl wird die Gemeinde in sechs Wahlsprengel geteilt.

Sie haben am Termin keine Zeit? Sie können:

Die Wahlkarte können Sie in jeden Postkasten werfen oder bei jedem Wahllokal in Hart bei Graz abgeben.

Die Gemeinderatswahl 2025 in Hart bei Graz

Die Wahllokale

In Hart bei Graz gibt es vier Wahllokale für die Sprengel 1-6.

  • Gemeindeamt - Gemeindesaal, Johann Kamper-Ring 3 (Sprengel 1)
  • Kulturhalle, Pachern-Hauptstraße 97 (Sprengel 2 & 3)
  • Sportzentrum, Gymnastiksaal, Pachern-Hauptstraße 94 (Sprengel 4)
  • Marienhalle, Rupertistraße 80 (Sprengel 5-6)

Die Wahllokale sind in Hart bei Graz von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind zum Stichtag der Wahl in Hart bei Graz 4521 Personen über 16 Jahren.  (Davon 407 EU-Ausländer)

Kundmachungen zur Wahl

Alle Kundmachungen finden Sie auf unserer Amtstafel.

Sprengelübersicht

Sprengelübersicht in Hart bei GrazDie Sprengel der Gemeinde Hart bei GrazJede Adresse in Hart bei Graz ist einem der sechs Wahlsprengel zugeordnet. Auf Ihrer Wahlinformation finden Sie die Sprengelnummer. Vor allem bei Wahllokalen, in denen mehrere Sprengel wählen (Kulturhalle, Marienhalle) ist diese Information wichtig.

Wahlsprengel 1 (Gemeindeamt)

  • Am Reitergrund     1 - 12
  • Bierbaumstraße     1 - 50
  • Eisweg     7
  • Gewerbepark    7b
  • Harter Süd Straße    2, 12 
  • Industriestraße    13
  • Johann Kamper-Ring     2 - 8
  • Mondscheinstraße     1 - 10
  • Pachern-Hauptstraße     1 - 64
  • Pachernweg    101a - 111
  • Reinhard Machold-Str.     1 - 61
  • Steinkläublweg     1 - 12

Wahlsprengel 2: Kulturhalle Hart West

  • Am Föhrengrund     1 - 15
  • Am Schloßhang     1 - 27
  • Fasangasse     2 - 46
  • Lindenstraße     7 - 80
  • Pachernweg     11 - 57a
  • Paul Anton Keller-Weg     3 - 34
  • Reintalstraße     1 - 131
  • Ringsteinerweg     1 - 60

Wahlsprengel 3: Sportzentrum Hart Mitte        

  • Am Pichlergrund     6 - 29
  • Am Rieglergrund     2 - 22
  • Badstraße     11 - 66
  • Emil Coue-Gasse     5 - 6
  • Erlenweg     2 - 12
  • Gottlieb Kotek-Gasse     2 - 28
  • Grabnerweg     1 - 16
  • Hahnhofweg     1 - 30
  • Hans Resel-Gasse     8 - 50
  • Holzerhofsraße     10 - 69
  • Josef Hartmann-Gasse     1 - 28
  • Josefine Pacher-Weg     11 - 30
  • Karl Temm-Gasse     1 - 13
  • Koglbauerweg     2 - 12
  • Pachern-Hauptstraße     72 - 177
  • Pachernbergweg     1 - 33
  • Schulgasse     1 - 19
  • Wöblingerstraße     1 - 21

Wahlsprengel 4: Kulturhalle Hart Ost        

  • Alois Fleck-Gasse     1 - 13
  • Am Brühlwald     2 - 17a
  • Am Rehgrund     3 - 15
  • Am Wintergrund     1 - 9
  • Bergwirtstraße     1 - 54
  • Kaltenbachweg     1 - 33
  • Kaltenbergstraße     11 - 61
  • Pachern-Hauptstraße     179 - 225
  • Sonnenweg     7 - 10
  • Weidenweg     1 - 22
  • Wiesenweg     2 - 18

Wahlsprengel 5: Marienhalle Ragnitz      

  • Am Steinergrund     13 - 40
  • Angermayrstraße     1 - 62
  • August Kispel-Gasse     21 - 44
  • Dominikanergasse     1 - 33
  • Ganghoferweg     1 - 11
  • Haberwaldgasse     3 - 57
  • Hans Klöpfer-Gasse     1 - 23
  • Hohenweg     1 - 2
  • Jakob Wohlgemut-Gasse     1 - 21
  • Josef Lanner-Gasse     1 - 11
  • Karl Binder-Gasse     1 - 51
  • Peter Rosegger-Straße     1 - 70a
  • Quergasse     6 - 19
  • Ragnitzstraße     330 - 330b
  • Rothweg     3 - 17
  • Stiegenweg     3 - 10
  • Waldgasse     1 - 17

Wahlsprengel 6: Marienhalle Hohenrain    

  • Buchenhain     3 - 10
  • Franz Bschaiden-Höhe     4 - 18
  • Hahnhofweg     38 - 54
  • Hangweg     1 - 16
  • Holzerhofstraße     71 - 149
  • Kirschengasse     1 - 22
  • Petersbergenstraße     126 - 228
  • Raiffeisengasse     3 - 17
  • Rastbühlstraße     1 - 192
  • Rupertistraße     1 - 126
  • Teichweg     1 - 13

Wie wähle ich?

Wählen im Wahl-Lokal am 23. März 2025

Wenn Sie keine Wahlkarte haben, gehen Sie am Wahltag einfach in Ihr Wahl-Lokal. Wo Ihr Wahl-Lokal ist, erfahren Sie aus der amtlichen Wahl-Information.
Sie bekommen diese etwa 4 Wochen vor der Wahl mit der Post. Die Wahl-Information ist kein Ausweis.

Was müssen Sie im Wahl-Lokal tun?

  • Am 23. März 2025 gehen Sie in Ihr Wahl-Lokal.
  • Im Wahl-Lokal nennen Sie Ihren Namen, Ihre Wohn-Adresse und zeigen Ihren Lichtbild-Ausweis. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, ein Behinderten-Ausweis oder ein Führerschein.
  • Sie bekommen den amtlichen Stimmzettel und ein leeres blaues Wahlkuvert.
  • Sie geben Ihre Stimme in der Wahlzelle ab.
  • Wenn Sie eine Behinderung haben und ohne fremde Hilfe nicht wählen können, darf eine Begleitperson Ihnen helfen und Sie auch in die Wahlzelle begleiten.
  • Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone verwenden.
  • Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert.
  • Werfen Sie das blaue Kuvert in die Wahlurne ein. Oder geben Sie das Kuvert der Leiterin oder dem Leiter der Wahl-Behörde. Die Leiterin oder der Leiter wirft dann das Kuvert in die Wahlurne ein.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Parteien, die Sie wählen können. Daneben sind Kreise, wo Sie eine Partei ankreuzen können.

Sie kreuzen die Partei an, die Sie wählen wollen. Wenn Sie mehrere Parteien ankreuzen, ist Ihr Stimmzettel ungültig und Ihre Stimme zählt nicht.

Neben den Namen und Kreisen der Parteien ist ein freies Feld, für die Vorzugs-Stimme vom Wahlvorschlag. Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche Stimme für eine bestimmte Person von der Partei, die Sie wählen. Sie können eine Vorzugs-Stimme vergeben, Sie müssen
aber nicht. Durch Ihre Vorzugs-Stimme können Sie eine Person vorreihen. Wenn diese Person genug Stimmen bekommt, kann es sein, dass sie vor einer anderen Person in den Landtag kommt. Insgesamt können Sie bei der Landtagswahl eine Vorzugsstimme vergeben. 

Für die Vergabe einer Vorzugs-Stimme können Sie den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers oder deren bzw. dessen Reihungsnummer einsetzen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die Sie angekreuzt haben. Sonst ist die Vorzugsstimme für die Kandidatin oder den Kandidaten nicht gültig.

Wahlkarte und vorgezogene Stimmabgabe

Sie haben am Termin keine Zeit? Sie können:

Die Wahlkarte können Sie in jeden Postkasten werfen oder bei jedem Wahllokal in Hart bei Grazabgeben.

Weitere Infos

Wahlberechtigt zum Gemeinderat sind alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

Unionsbürger*innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die übrigen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen, müssen für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen. 

Links:


Wahlbeteiligung

23.03.2025 28.06.2020 +/-
Wahlberechtigte 4.521 4.367 +154
Abgegebene Stimmen
0
2.82764,74%
-2.827
...davon gültige 0 2.817 -2.817
...davon ungültige 0 10 -10

Wahlergebnis

Wählergruppe Datum Stimmen +/- Anteil +/-
ÖVP 2025 0 -323
2020 323 11,47%
SPÖ 2025 0 -928
2020 928 32,94%
FPÖ 2025 0 -118
2020 118 4,19%
Grüne 2025 0 -172
2020 172 6,11%
NEOS 2025 0 -106
2020 106 3,76%
Bürgerliste 2025 0 -1.170
2020 1.170 41,53%

Stimmverteilung

  • ÖVP0
  • SPÖ0
  • FPÖ0
  • Grüne0
  • NEOS0
  • Bürgerliste0