Unsere Gemeinde blickt zurück auf eine bewegte Geschichte. Hier ein kurzer Abriss.
Messendorf und Hart bei St. PeterDie Rupertikirche in Hohenrain
Hart bei Graz, früher Hart bei St. Peter, wird erst 1608 erstmals schriftlich überliefert, und zwar im landesfürstlichen Urbar (Erträgnis Buch, Stockurbar 23/61). Diese ungewöhnlich späte Nennung erklärt sich daraus, dass in Hart bei St. Peter hauptsächlich Weingärten bestanden und sich die Siedlung geradezu aus diesen Weingartenhäusern entwickelt hat. Diese sogenannten Bergrechte waren von alters her landesfürstlicher Besitz und waren im Hubamtsbergbuch verzeichnet worden. Eine Gemeinde im heutigen Sinne gab es bis 1848 nicht, war doch das ganze Gebiet in Gutsherrschaften aufgeteilt. Der Gutsherr war Verwaltungs-, Robot- und Zehent verpflichtet. Durch das 1848 beschlossene Grundentlastungsgesetz wurde der Bauer zum gleichberechtigten Staatsbürger und der Weg für das Reichsgemeindegesetz 1862 wurde frei.
Im jetzigen Gemeindegebiet entstanden zwei Gemeinden: Messendorf und Hart bei St. Peter. Im Jahre 1938, bei der Schaffung von Groß-Graz, wurden Teile beider Gemeinden nach Graz eingegliedert. Die nichteinverleibten Teile wurden zur heutigen Katastralgemeinde Hart bei St. Peter vereint.
Groß-Graz
Während der Naziherrschaft wurde mit Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 21.Oktober 1938 das Gebiet der Stadt Graz, das bis 1938 nur die Stadtbezirke I bis VI umfasste, erweitert. Dazu wurden an Graz angrenzende Gemeinden wie Liebenau, St. Peter bei Graz oder Waltendorf zur Gänze, sowie weitere Gemeinden wie Messendorf, Hart bei St.Peter oder Kainbach zum Teil mit Graz vereinigt. Der § 2 der Verordnung bestimmte, dass die mit der Stadt Graz nicht vereinigten Gebietsteile der Gemeinden Hart bei St. Peter und Messendorf zu der neuen Gemeinde mit der Bezeichnung Hart bei St. Peter vereinigt werden. Die Gemeinde Messendorf hörte nach 90 Jahren auf, als selbständige Gemeinde weiter zu bestehen. Unsere neue Gemeinde Hart bei St. Peter entstand am 1.1.1939.
Umbenennung zu Hart bei Graz
Der Gemeinderat von Hart bei St. Peter beschloss am 6. September 1985 die Änderung des Namens, die Steiermärkische Landesregierung erteilte die Genehmigung mit Wirkung vom 1. April 1986. Seitdem nennt sich die Gemeinde "Hart bei Graz".
Vorgeschichte
Als die Steiermark im 8. Jh.n.Chr. zuerst in baierische, dann unter fränkische Herrschaft kam, nahm der Herzog, bzw. König das ganze Land in seinen Besitz, auch den Besitz der schon vor 600 n.Chr. eingewanderten Slowenen. Der König verlieh oder verschenkte große Grundbesitzungen an verdiente Hochadelige und an die Katholische Kirche.
Da noch viel Land unbesiedelt war, wurden deutsche Bauernfamilien in unser Land geholt, die Brachland fruchtbar machten und Wälder rodeten. Den angesiedelten Bauern wurden ihre Grundstücke nur zur Leihe gegeben. Persönlich wurden sie Untertanen des Grundherrn. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte erhielten die Bauern persönliche Freiheit und Erbrecht. Daneben entstanden im Mittelalter Städte. So wurden der Stadt Graz von den steirischen Herzögen immer mehr Rechte verliehen und 1246 begann man die Stadt mit Mauern zu umgeben. Die Stadtbewohner*innen unterstanden ihrem Magistrat und keinem Grundherrn, waren persönlich frei.
Das System der Grundherrschaft gab es bis zum Revolutionsjahr 1848. Bis dahin war der Grundherr auch Verwaltungsorgan, hob die staatlichen Steuern von seinen Untertanen ein und übte auch die niedere Gerichtsbarkeit aus. Im Österreichischen Reichstag wurde am 26.Juli 1848 die Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit beschlossen. Der Bauer wurde freier Eigentümer seines Besitzes. Da nun auf dem Lande die Verwaltungsaufgaben nicht mehr von den Grundherrschaften durchgeführt wurden, mussten die Ortsgemeinden geschaffen werden. Die unter Kaiser Franz I. geschaffenen Katastalgemeinden waren nun die Grundlage dafür. Die Katastralgemeinden Messendorf und Hart bei St. Peter wurden Ortsgemeinden. Der Ortsvorsteher und der Gemeindeausschuss wurden gemäß der Gemeindewahlordnung gewählt.