Heizkostenzuschuss

Hohe Heizkosten? Die Gemeinde hilft einkommensschwachen Haushalten.Hohe Heizkosten? Die Gemeinde hilft einkommensschwachen Haushalten.Die Förderung ist speziell für die Unterstützung von Heizkosten. Durch diesen jährlichen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte mit 100 € finanziell unterstützt werden.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie mit 1. September in Hart bei Graz als Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das Haushaltseinkommen darf 1.572 € bei Ein-Personen-Haushalten, 2.358 € bei Haushaltsgemeinschaften sowie zusätzlich 472 € für jedes Kind pro Monat nicht überschreiten1. Den Antrag für 2024 können Sie bis 28. Februar 20252 stellen.

Mitzubringen: Lichtbildausweis und Einkommensnachweis.

1) Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten die Richtwerte der jährlich vom Land Steiermark beschlossenen Richtlinien betreffend Heizkostenzuschuss. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

2) Die Antragstellung kann jeweils bis zur endgültigen Frist, welche in der Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark jährlich festgelegt wird, erfolgen. (2025 bis 28. Februar)

Förderrichtlinie Heizkostenzuschuss (133 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten