E-Mobilfahrzeuge

ein kleines rotes FahrzeugDie Gemeinde Hart bei Graz gewährt für ihr Gemeindegebiet eine Förderung für die Anschaffung von E-Mobilen. Die Anschaffung von E-Mobilen (dazu zählen E-Graf-Carello od. ähnliche E-Mobile) gilt für bewegungseingeschränkte Personen und Senior*innen. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch E-Autos, E-Mopeds, E-Roller, E-Scooter oder ähnliche E-Fahrzeuge. Diese Förderung dient der Unterstützung der Selbstständigkeit und Alltagsmobilität von bewegungseingeschränkten Personen und Senior*innen.

E-Mobile für bewegungseingeschränkte Personen und Senioren werden mit einem Förderbetrag von max. 250 Euro gefördert.

Diese Förderrichtlinie tritt mit 01.07.2024 in Kraft und endet mit 31.12.2028. Sie ersetzt die bestehende Richtlinie für die Anschaffung von E-Fahrrädern und E-Mobilen in der Gemeinde Hart bei Graz laut Gemeinderatsbeschluss vom 21.09.2023. 
Bis zum 30.06.2024 besteht noch die Möglichkeit einen Förderantrag im Gemeindeamt einzureichen, jedoch werden Förderanträge nur bis zum Erreichen der Gesamtfördersumme 2024 in der Höhe von € 4.500,00 gewährt. Alle weiteren Förderanträge nach Überschreitung dieses Betrages oder nach dem 30.06.2024 werden nicht mehr angenommen.

Förderrichtlinie E-Mobile (255 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten

Mobilität

in Hart bei Graz