Bäume und Hecken schneiden!

Veröffentlichungsdatum07.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienStartseite
Heckenschnitt
In unserem schönen Hart grünt es! Hecken, Bäume und Sträucher werden zur Verschönerung in die Gärten gepflanzt. Doch ragen sie in die Fahrbahn, können Sie zu Problemen führen: Die Feuerwehr oder die Rettung können nicht mehr in der nötigen Geschwindigkeit passieren, die Müllabfuhr kann nicht mehr ordnungsgemäß zufahren.
  • Alle Grundeigentümer sind dazu verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen bis an die Grundgrenze und bis zu einer Höhe von 4,50m zurückzuschneiden. (§ 91 StVO) 
  • Waldbesitzer werden dringend gebeten, Baumkronen, die in den Straßenraum ragen, freizuschneiden.
  • Bitte achten Sie auch darauf, Verkehrszeichen, Straßenbezeichnungstafeln und Beleuchtungsanlagen von Bewuchs freizuhalten. 
  • Grünschnitt kann zu den Grünschnittterminen auf den Lagerplatz in Moggau gebracht werden.
ACHTUNG! Keinen Stacheldraht an Mauern, Hecken oder Zäunen anbringen: An Einfriedungen, die weniger als zwei Meter von einer Straße entfernt sind, dürfen keine spitzen Gegenstände angebracht werden, um Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.