Küchenabfall Zerkleinerer nicht erlaubt

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Einrichtungen zur Zerkleinerung von Küchenabfällen mit dem Ziel, diese über den Kanal zu entsorgen, widersprechen den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen!

Essensreste undSpeiseöl gehören nicht in den Abfluss. Sie geben Ratten zusätzlich Nahrung und verkleben und verstopfen den Abfluss. Durch zusätzliches Rechengut, Kanalräumgut und unerlaubte Fremdwassereinleitung entstehen allein in der Steiermark € 12 Mio Mehrkosten pro Jahr. Nähere Informationen finden sich auf der Website der Gemeinschaft Steirischer Abwasserentsorger (GSA) unter www.denkklobal-stmk.at.

Küchenabfall Zerkleinerer sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) als Abfallbehandlungsanlage zu sehen. Der unbewilligte Einsatz von Küchenabfall Zerkleinerern wäre daher auch aus abfallrechtlicher Sicht als unzulässig zu werten und kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Nähere Informationen vom Land Steiermark.

 

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